MEDIZIN­PRODUKTE

IN-VITRO-DIAGNOSTIKA

MPBetreibV

Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV (Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten)

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen den vollständigen Wortlaut der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in ihrer aktuell gültigen Fassung zur Verfügung. Die Inhalte entsprechen dem offiziellen Text des Bundesministeriums und sind unverändert übernommen. Unser Ziel ist es, Ihnen den Zugang zur Verordnung möglichst nutzerfreundlich zu gestalten: Jeder Paragraf ist einzeln aufrufbar, die Darstellung ist übersichtlich gegliedert und auch auf mobilen Geräten gut lesbar. So können Sie sich schnell und gezielt über einzelne Regelungen informieren – ohne sich durch lange PDF-Dokumente oder schwer navigierbare Gesetzessammlungen klicken zu müssen.

MPBetreibV

Ausfertigungsdatum: 14.02.2025

Vollzitat:

"Medizinprodukte-Betreiberverordnung vom 14. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 38), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 39) geändert worden ist"

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 14.2.2025 I Nr. 39

Ersetzt V 7102-47-11 v. 29.6.1998 I 1762 (MPBetreibV)

Fußnote

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 14.2.2025 I Nr. 38 vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 Satz 1 dieser V am 20.2.2025 in Kraft getreten.

Stand: 08. April 2025
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