MEDIZIN­PRODUKTE

IN-VITRO-DIAGNOSTIKA

Artikel 109: Gesonderte delegierte Rechtsakte für die jeweiligen übertragenen Befugnisse

Die Kommission erlässt einen gesonderten delegierten Rechtsakt für jede einzelne ihr gemäß dieser Verordnung übertragene Befugnis.

Stand: 13. März 2023